Allgemeine Bedingungen – Mietvertrag
Artikel 1 – Nutzung des Fahrzeugs
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den grundlegenden Verkehrs- und Fahrvorschriften sowie entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck des gemieteten Fahrzeugtyps zu benutzen und zu führen.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu nutzen und es auch nicht von Dritten nutzen zu lassen, insbesondere in folgenden Fällen:
- Transport von Personen gegen Entgelt.
- Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder beliebigen Objekts, ob rollend oder nicht.
- Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben (offiziell oder inoffiziell) oder Durchführung von Belastungstests an Materialien, Zubehör oder Produkten (außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters).
- Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen.
- Transport von Waren, die gesetzeswidrig sind oder illegalen Zwecken dienen.
- Transport von mehr Personen als laut Fahrzeugschein oder technischer Fahrzeugbeschreibung zugelassen.
- Transport von Gütern, die das zulässige Gewicht, Volumen oder die Anzahl laut technischer Fahrzeugbeschreibung überschreiten.
- Transport von entzündlichen, gefährlichen, giftigen oder radioaktiven Stoffen.
- Transport von lebenden Tieren (außer Haustieren mit vorheriger Genehmigung des Vermieters).
Kaution
Zur Vertragsunterzeichnung ist eine Kaution in Höhe von 1.000 € zu hinterlegen, die bei Unterzeichnung des Mietvertrags per Kreditkarte belastet wird. Diese Kaution dient als Sicherheit für die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs sowie zur Abdeckung möglicher Schäden, Verluste oder Verstöße gegen die Vertragsbedingungen.
Die Kaution wird vollständig zurückerstattet, sofern das Fahrzeug am Ende der Mietdauer im gleichen Zustand wie bei Übergabe zurückgegeben wird – unbeschädigt, mit dem vereinbarten Tankfüllstand und ohne Verletzung der Vertragsbedingungen. Bei Schäden, fehlendem Kraftstoff, übermäßiger Verschmutzung oder anderen Problemen wird der entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten, mit vorheriger Information an den Mieter.